Kostenersatz
Die Sozialversicherung bzw. Krankenversicherung übernimmt einen Teil jener Kosten, die bei der Behandlung durch einen Wahlarzt erwachsen. Die Höhe des Kostenersatzes (Rückerstattung) variiert dabei von Versicherungsanstalt zu Versicherungsanstalt.
Im Folgenden finden Sie die Links zu verschiedenen Versicherungsanstalten, den allgemeinen Informationen zur Kostenrückerstattung und den Rückerstattungsformularen, soweit Online verfügbar. Auf den jeweiligen Websiten der Versicherungen finden Sie auch detaillierte Informationen zur Höhe der Rückerstattung. Selbstverständlich liegen die entsprechenden Formulare zum Kostenersatz auch in meiner Praxis auf.
BVA – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Website BVA Allgmeine Infos zur Kostenrückerstattung Link zu den Formularen
NÖGKK – Niederösterreichische Gebietskrankenkassa
Website NÖGKK Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung Link zu den Formularen
KFA – Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
Website KFA KFA – Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung KFA – Link zu den Formularen
SVA – Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Website SVA SVA – Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung Online
VAEB – Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Website VAEB VAEB – Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung VAEB – Link zu den Formularen
WGKK – Wiener Gebietskrankenkassa
Website WGKK WGKK – Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung WGKK – Link zu den Formularen
Sollte sich Ihre Versicherung hier nicht wiederfinden bitte ich Sie um kurze Info – gerne stelle ich an dieser Stelle auch diese Informationen bereit.