Kostenersatz

Die Sozialversicherung bzw. Krankenversicherung übernimmt einen Teil jener Kosten, die bei der Behandlung durch einen Wahlarzt erwachsen. Die Höhe des Kostenersatzes (Rückerstattung) variiert dabei von Versicherungsanstalt zu Versicherungsanstalt.

Im Folgenden finden Sie die Links zu verschiedenen Versicherungsanstalten, den allgemeinen Informationen zur Kostenrückerstattung und den Rückerstattungsformularen, soweit Online verfügbar. Auf den jeweiligen Websiten der Versicherungen finden Sie auch detaillierte Informationen zur Höhe der Rückerstattung. Selbstverständlich liegen die entsprechenden Formulare zum Kostenersatz auch in meiner Praxis auf.

BVA – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

Website BVA Allgmeine Infos zur Kostenrückerstattung Link zu den Formularen

NÖGKK – Niederösterreichische Gebietskrankenkassa

Website NÖGKK Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung Link zu den Formularen

KFA – Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien

Website KFA KFA – Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung KFA – Link zu den Formularen

SVA – Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Website SVA SVA – Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung Online

VAEB – Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

Website VAEB VAEB – Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung VAEB – Link zu den Formularen

WGKK – Wiener Gebietskrankenkassa

Website WGKK WGKK – Allgemeine Infos zur Kostenrückerstattung WGKK – Link zu den Formularen

Sollte sich Ihre Versicherung hier nicht wiederfinden bitte ich Sie um kurze Info – gerne stelle ich an dieser Stelle auch diese Informationen bereit.